Garantiebedingungen der ADL® GmbH
Allgemeines
- Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung für unsere Produkte (vgl. Nr. 7.4 unserer AGB) gewähren wir unterschiedliche Garantien (Herstellergarantie) für unsere Produkte bzw. be-stimmte Eigenschaften unserer Produkte.
Die Garantie ist eine durch den Hersteller freiwillig eingeräumte Einstandspflicht dafür, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Diese Garantierechte stellen eine freiwillige Leistung des Herstellers dar, die er deshalb auch nach seinen eigenen Vorstellungen inhaltlich ausgestalten und ggf. auch beschränken kann, z. B. keine Übernahme von Versand- oder Arbeitskosten. Die Garantieerklärung muss ausdrücklich schriftlich erfolgen, nach ihr richten sich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Garantieleistungen.
Ob auf ein bestimmtes Produkt bzw. auf eine bestimmte Eigenschaft eines Produktes ein erweiterter Garantieanspruch gewährt wird entnehmen Sie der einzelnen Artikelbeschreibung/ allgemeinen Hinweisen zu unseren Produktgruppen. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist die sachgemäße Behandlung und Benutzung, sowie ein sauberer einwandfreier hygienischer Zustand des Produktes. Einzelheiten hierzu entnehmen sie bitte den allgemeinen Benutzungs- und Pflegehinweisen die unseren Produkten beigelegt sind bzw. in den Produkthandbüchern abgedruckt sind.
Geltendmachung eines Gewährleistungs-/ Garantieanspruches:
Das Kaufdatum ist uns durch Vorlage der Originalrechnung bzw. des Kassenbons nachzuweisen. Ohne Vorlage der Originalrechnung bzw. des Kassenbons ist keine Reklamationsbearbeitung möglich.
Abwicklung/ Rücknahme/ Ersatz:
Im Gewährleistungsfall und durch uns anerkannten Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen Ersatz oder reparieren die mangelhafte Ware. Hierbei behalten wir uns eine zweimalige Nachlieferung bzw. Reparatur vor. Voraussetzung für einen Gewährleistungs- oder Garantiefall ist die Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen.
Die Garantieleistungen / Gewährleistungen sind in den ersten beiden Jahren nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Im Falle der 3-jährigen Garantie vermindert sich der Garantieanspruch als Ausgleich für die Nutzung im 3. Jahr um 40%. Bei der 5-jährigen Garantie vermindert sich der Garantieanspruch als Ausgleich für die Nutzung im 3. Jahr um 40%, im 4. Jahr um 60% und im 5. Jahr um 80% des Kaufpreises, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Die zugesicherte Garantiezeit wird weder innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit noch im Anschluss während der zugesicherten Garantiezeit durch von uns vorgenommene Garantieleistungen gehemmt oder unterbrochen, d.h. Beispielsweise im Fall der 5-Jahres Garantie endet die Garantiezeit in jedem Fall 5 Jahre nach Kaufdatum.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind die o. g. Leistungen durch uns für Sie als Kunde kostenfrei. Ansonsten gehen anfallende Verpackungs- und Transportkosten zu Lasten des Käufers, ebenso wie gewünschte Reparatur und Ersatzleistungen.
Die Garantieleistungen / Gewährleistungen sind in den ersten beiden Jahren nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Im Falle der 3-jährigen Garantie vermindert sich der Garantieanspruch als Ausgleich für die Nutzung im 3. Jahr um 40%. Bei der 5-jährigen Garantie vermindert sich der Garantieanspruch als Ausgleich für die Nutzung im 3. Jahr um 40%, im 4. Jahr um 60% und im 5. Jahr um 80% des Kaufpreises, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Die zugesicherte Garantiezeit wird weder innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit noch im Anschluss während der zugesicherten Garantiezeit durch von uns vorgenommene Garantieleistungen gehemmt oder unterbrochen, d.h. Beispielsweise im Fall der 5-Jahres Garantie endet die Garantiezeit in jedem Fall 5 Jahre nach Kaufdatum.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind die o. g. Leistungen durch uns für Sie als Kunde kostenfrei. Ansonsten gehen anfallende Verpackungs- und Transportkosten zu Lasten des Käufers, ebenso wie gewünschte Reparatur und Ersatzleistungen.
BITTE BEACHTEN SIE DIE EINZELNEN GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR UNSERE PRODUKTGRUPPEN:
Garantiebedingungen für Matratzen und Sitzkissen aus Schaumstoff/ Viskoschaum:
Innerhalb von 24 Monaten besteht ein Garantieanspruch bei folgenden Mängeln:
- bleibende Kuhle tiefer als 15 mm
(DIN EN 1334 für Betten und Matratzen lässt einen Höhenverlust des Matratzenkernes von - 10 mm zu) - Schimmelbildung innerhalb der ersten 4 Wochen nach Auslieferung – nach diesem Zeitpunkt ist Schimmel auf Einflüsse der Umgebung zurückzuführen
Bei Matratzen höherer Qualität haben wir unsere Herstellerqualität wie folgt erweitert:
Garantie ab dem ausgewiesenen 3 bis zum max. 5 Jahre (von Monat 25 bis Monat 60):
Vom Garantieanspruch ausgenommen sind folgende Punkte:
Einige Beispiele für unsachgemäße Behandlung sind:
Garantie ab dem ausgewiesenen 3 bis zum max. 5 Jahre (von Monat 25 bis Monat 60):
- bleibende Kuhle tiefer als 30 mm
Vom Garantieanspruch ausgenommen sind folgende Punkte:
- Schimmelbildung nach einer Gebrauchsdauer von mehr als 4 Wochen. Stockflecke (Schimmelpilzbildung) erkennen wir grundsätzlich nach Ablauf des angegebenen Zeitraums nicht als Beanstandungsgrund an. Sie entstehen durch Wärme- und Feuchtigkeitsstau bei falscher Lagerung, oder zumeist verbunden mit fehlenden oder falschen Lüften bei der Verwendung. Ursächlichen Zusammenhang mit den verwendeten Materialien bestehen nicht.
- Stepp- und Ziernähte gehen auf (kein Einfluss auf Benutzbarkeit, meistens auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen, z.B. scharfer Gegenstand)
- Löcher im Bezugstoff (unsachgemäße Behandlung)
- Produktions- oder technisch bedingte Farbveränderungen durch Lichteinflüsse. Diese Farbveränderungen verändern nicht die Qualität des Produktes.
- Farbveränderungen durch jodhaltige Stoffe.
- Unsachgemäße Reinigung des Matratzenkerns / Sitzkissen (z.B. mit Wasser od. ungeeigneten Reinigungsmitteln, bei Sitzkissen keine Reinigung in Waschmaschinen)
- Verschmutzte Matratzen (nach ordnungsgemäßer Übergabe durch unseren Spediteur/Paketdienst.)
- Matratzen in unhygienischem Zustand (z.B. durch Körperflüssigkeiten verunreinigt und verschmiert), da wir unseren Mitarbeitern eine Aufarbeitung dieser Matratzen aus gesundheitlichen Gründen nicht zumuten können.
- Wendegriffe defekt (unsachgemäße Behandlung)
Einige Beispiele für unsachgemäße Behandlung sind:
- kein geeigneter Lattenrahmen
- Lattenabstand zu groß (Kaltschaum-, Formschaum- und Viskoschaummatratzen benötigen einen Lattenrahmen mit mindestens 28 Leisten bzw. einen maximalen Lattenabstand von 2,5 bis 3,5 cm. Nur so können diese Matratzen ihre guten Eigenschaften voll entfalten, nur so ist die Haltbarkeit des Matratzenkerns gewährleistet.)
- Latten zu breit (max. 7cm)
- Latten zu weich (Lattenrost unterstützt nicht ausreichend)
- Falsche Lagerung der angelieferten Rollmatratze. Bitte beachten Sie, dass gerollt und va-kuumverschweißt angelieferte Matratzenmodelle nicht dauerhaft im gerollten Zustand gelagert werden können. Spätestens nach drei Monaten ab Lieferdatum ist die Matratze in einem glatten ungerollten Zustand zu lagern
- Zu frühe Verwendung der gerollt angelieferten Matratze. Bitte lassen Sie die gerollt angelieferte Matratze ca. 24 Stunden vor Ingebrauchnahme liegen, damit sich der Schaumstoff entfalten kann
- Zu hohe Belastung durch falsches Körpergewicht (bei ausgewiesenem Eignungshinweis [geeignet bis …kg] in der Produktbeschreibung)
- Feuchte Lagerung
- Montagehilfe-Reißverschluss geöffnet
- Wendegriffe sind nur zum Wenden vorgesehen, ruckartiges Reißen und tragen kann eine Beschädigung zur Folge haben
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung !
ADL® Anti Dekubitus Lagerungssysteme GmbH
Im Flürchen 1
99334 Amt Wachsenburg
Tel: + 49 (3 62 02) 75 19 - 0
Fax: + 49 (3 62 02) 75 19 - 12
Im Flürchen 1
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E-Mail: info@adl-gmbh.de